Nun, mein Job als Verwaltungsdirektorin nimmt meine ganze Zeit in Anspruch.
Und nach der Stellenbeschreibung eines Spuren und Rechereexperten gehört es mit zu Billys Aufgaben, den Kaufbetrag zu besorgen^^.
Als Verwaltungsdirektorin hat man noch einen Vorteil, man kann delegieren
Na ok, ich war noch mal da und hab mich unauffällig umgeschaut, während die Frau des Hauses einen Darjeeling aufbrühte. Ein zufällig offenstehender Wandsafe enthielt vermutlich den gesuchten Kaufvertrag und das Manuskript der Promotionsschrift von Herrn ... ähm, na ... Herrn ... von ... na - genau ihm halt. Die Arbeit war für den Fachbereich Psychoornitholgie und der Titel war so ähnlich wie: "Korrelationen zwischen Haustieranschaffungen und Geschlechtsidentitäten innerhalb von Familien."
Aber zum Kaufvertrag: Das sonst übliche Umtauchrecht wurde explizit ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand war nicht näher benannt, aber als Käufer trat eine "Human Laboratories GmbH" auf. Außerdem enthält der Vertrag eine Klausel, wonach der Kaufgegenstand vom Käufer angemessen zu ernähren und zu kleiden ist.
Hab zwar nur die Hälfte verstanden, aber ich finde das reicht für einen Haftbefehl für derdiedas Haushälter/in/dingens. Also ausquetschen und ab ins Kittchen.
Hmm, dann kann der Kaufgegenstand ja eigentlich nicht der ermordete Papagei sein, denn einen Vogel kleidet man normalerweise nicht ein.
Ist damit vielleicht die Haushälterin gemeint? Nun dies sollte genauer hinterfragt werden.
Bestellt die Haushälterin zur ausgiebigen Vernehmung. Für einen Haftbefehl reicht es meiner Meinung nach noch nicht.
Genau! Du drehst mir die Worte quasi aus dem Mund!
Die Frau des Hauses wollte mir zwar weismachen, dass es sich um den Kaufvertrag für den Papagei handelt. Aber ich wurde schon stutzig als ich den Vermerk las: "Exemplar für den Verkäufer".
Ich konnte mit meiner Handycam einen Teil des Vertrages abfotografieren: